FAQ zum Klima-Bürgerrat

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Nach welchen Kriterien soll ein Bürgerrat zusammengesetzt sein?

Der Bürgerrat soll möglichst repräsentativ sein. Eine Art Mini-Österreich. Repräsentativ den festgelegten Kriterien entsprechend. In Österreich wurden am 9.3.2021 im Entschließungsantrag im Umweltausschuß Kriterien genannt (s. unten den Originaltext), wie Alter ab 16, mind. 5 Jahre Hauptwohnsitz in Österreich, Geschlecht, Wohnort, Bildungsstand, Einkommen, von der Regierung genannt. Wichtig wär noch ein Kriterium zur Einstellung zu Klimawandel. Dieses Mini-Österreich umfasst Menschen von Burgenland bis Vorarlberg mit unterschiedlichstem Background. Es entstehen gute Diskussionen und letztlich konsensuale Vorschläge daraus, wie internationale Beispiele zeigen.

Ist möglicherweise ein Bild von Text „Er setzt sich aus mindestens 100 Personen, die jeweils seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, mindestens 16 Jahre alt sind und einen repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft hinsichtlich Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Einkommen und Wohnort, abbilden, zusammen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch ein Sozialforschungsinstitut. Dies stellt sicher, dass die Teilnehmer*innen repräsentativ für die Gesamtbevölkerung ausgewählt werden.“

Wie kann man bei einem Bürgerrat mitmachen?

Um eine Teilnahme kann man sich nicht bewerben, denn es werden Menschen aus Österreich ab 16 Jahren gelost, um einen repräsentativen Querschnitt durch die Bevölkerung Österreichs zu erhalten. Man wird also, wie bei einem österreichischen Schöffengericht, quasi „vom Los getroffen“. In Frankreich wurde man von den Behörden telefonisch oder per Brief, in Irland mit einem Besuch eines Beamten zu Hause verständigt und eingeladen. Im Gegensatz zu einem Schöffengericht ist aber eine Teilnahme nicht zwingend, Zwang ist nicht angedacht, u.a. erhalten betreuungspflichtige Personen aber eine finanzielle Erleichterung.

Wie verbindlich ist denn ein Klima-Bürgerrat? In Frankreich wurden leider viele Vorschläge von der Politik abgelehnt…

Das hängt ganz vom politischen Willen v.a. der Regierung aber auch des gesamten Parlaments ab. Denkbar wäre eine Selbstbindung der Parteien, die Vorschläge 1:1 „with no filter“ also unverändert im Parlament abstimmen zu lassen. Macron filtert aktuell sehr viel, aber das könnte in Österreich besser laufen. Zusätzlich könnte in Ö das Parlament eine Volksabstimmung über einen vom BR mit juristischer Unterstützung ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag ansetzen. In F hat das Macron als Präsident versprochen, ist die Volksabstimmung ein präsidiales Recht. Politisch wird der BR um so mehr Gewicht bekommen, umso mehr sich Österreichs Bevölkerung mit den Debatten, Argumenten und Ergebnissen identifizieren kann und je mehr darüber auch schon während des BR darüber berichtet wird. Das hat in Frankreich ganz gut funktioniert, auch in Irland und UK.