Volksabstimmung

Forderung: Wir sind überzeugt, dass es heute, 43 Jahre nach der historischen Volksabstimmung zum AKW Zwentendorf, einen Klima-Bürgerrat als Basis für eine Volksabstimmung zur Klima- und Energiepolitik braucht.

Eine Volksabstimmung zum Klimaschutz im Herbst 2019 entscheidet über den fertig ausgearbeiteten Vorschlag des Bürgerrates. Wie im Jahr 1978 sollte ein konkretes Gesetz zur Volksabstimmung vorgelegt werden. „Nach 1978 sollte der Souverän, die Bevölkerung, erneut die Chance erhalten über die Energie- und Klimazukunft Österreichs zu entscheiden“.

Die Frage an die Österreicherinnen könnte lauten: „Soll Österreich bis 2040 aus der Verbrennung fossiler Energien aussteigen wie von dem BürgerInnenrat über Klimaschutz und Energiewende empfohlen? Ja/Nein”[1].

Stimmzettel der Volksabstimmung zur Nutzung von Kernenergie in Österreich (Anlaß AKW Zwentendorf)

Volksabstimmungen sind verbindlich und zählen Ja- und Nein-Stimmen zusammen.
Volksbefragungen, wie jene zum Bundesheer, sind unverbindlich, erfassen Ja- und Nein-Stimmen. Sie sind nur beratend für das Parlament.
Volksbegehren (wie im Oktober 2018 für ein Rauchverbot in der Gastronomie, Frauenvolksbegehren, Initiative gegen den ORF-Gebühren) sammeln nur Ja-Stimmen zu einer Forderung und müssen nach geltender Rechtslage ab 100 000 Unterschriften im Parlament behandelt werden. Ein Großteil der bisher 41 Volksbegehren hat kaum juristische oder politische Umsetzungen der Anliegen der Initiatoren und Unterschriftleistenden erfahren. Ein positiver Zusammenhang von der Anzahl der Unterschriften und der Wahrscheinlichkeit der politischen Umsetzung lässt sich nicht erkennen.

Noch ist ungewiss, ob ein entsprechendes Verfassungsgesetz am Ende dieser Legislaturperiode mit 2/3 Mehrheit im Nationalrat beschlossen wird und in einer obligatorischen Volksabstimmung von der Bevölkerung angenommen wird, dass ab 900 000 Unterschriften unter ein Volksbegehren zwingend eine Volksabstimmung ausgelöst werden kann. Aber nach derzeitiger Rechtslage kann der Nationalrat mit einem Drittel der Stimmen Teiländerungen der Bundesverfassung und mit der Hälfte der Stimmen einfache Bundesgesetze einer Volksabstimmung zuführen.

Die Initiatoren schlagen dem einzuberufenden Bürgerrat ein Fossilausstiegsgesetz im Verfassungsrang vor nach dem Vorbild des Atomsperrgesetzes, das 1999, 11 Jahre nach der Volksabstimmung zum AKW Zwentendorf, in den Verfassungsrang gehoben wurde. Eine ähnliche Initiative mit dem Ziel, den Klimaschutz in den Verfassungsrang zu heben, läuft derzeit in Bayern.[2]

Wir von der Bürger-Plattform Wir entscheiden Klima! wollen aber doppelt präziser sein: Die  kontinuierliche Reduktion und der endgültige Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien in Österreich bis zum Jahr 2040 wird festgelegt. Die Instrumente bzw. politischen Maßnahmen, die dafür notwendig sind, werden ebenfalls vom Bürgerrat ausgearbeitet und nach einem Parlamentsbeschluss dem Souverän in einer 2. Fragestellung neben dem Verfassungsgesetz zur Volksabstimmung vorgelegt.

Schritt davor: Bürgerrat

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[1] In BC Kanada lautete die Frage bei der Volksabstimmung „Should British Columbia change to the BC-STV electoral system as recommended by the Citizens‘ Assembly on Electoral Reform? Yes/No“

[2] https://klimaschutz-in-die-verfassung.de/ In Bayern gibt es bereits ein zwingendes Initiativrecht. Mit Unterschriften im Ausmaß von 10% der wahlberechtigten Bevölkerung kann zwingend eine Volksabstimmung ausgelöst werden.